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16 Zwischenlager und kein Endlager

Seit April 2023, nachdem die letzten drei deut­schen Kern­kraft­werke ab­geschal­tet wurden, ist Deutsch­land offi­ziell eine atom­strom­freie Nation. Doch das Ende der Strom­erzeu­gung ist nicht das Ende des Atom­mülls. Im Gegen­teil: In Zwischen­lagern und be­auftrag­ten Betrie­ben der Landes­sammel­stellen lagern der­zeit mehr als 130.000 Kubik­meter radio­aktive Ab­fälle. Das Auf­kommen an radio­aktiven Ab­fällen steigt durch den Rück­bau der Kern­kraft­werke bis zur Mitte des Jahr­hun­derts noch stark an.

In Deutschland gibt es 16 Zwischen­lager für radio­aktive Ab­fälle. Die beiden Zentra­len Zwischen­lager sind das ↗Zwischen­lager Ahaus (NRW, Inbetrieb­nahme 1992) und das ↗Zwischen­lager Gorleben (Nieder­sachsen, Inbetrieb­nahme 1995). Zudem gibt es zwölf Stand­ort-Zwischen­lager direkt an den je­weili­gen frühe­ren AKW-Stand­orten sowie die Zwischen­lager Jülich und Lubmin.

Das Prinzip der Zwischen­lage­rung beruht auf Trocken­lagerung: Hochradio­aktive abge­brannte Brenn­elemente oder ver­glaste Abfälle aus der Wieder­aufarbei­tung werden in dick­wandige, passiv ge­kühlte Castor-Behälter ver­packt und in Beton­hallen auf­bewahrt. Dieser Abfall macht nur etwa 5% der Gesamt­menge der in Deutsch­land anfallen­den radio­aktiven Abfälle aus, ent­hält aber 99% der Radio­aktivi­tät.

Klingt technisch beherrschbar - ist es aber nur be­dingt. Denn die ↗Zwischen­lager wurden für eine be­stimmte Lebens­zeit ge­plant, die weit vor einem mög­li­chen End­lager endet. Die Ge­nehmi­gun­gen der Zwischen­lage­rung sind auf 40 Jahre be­fristet. Das Ende der Ge­nehmi­gun­gen für die Zwischen­lager steht im Zeitraum 2034 - 2047 bereits nicht in Ein­klang mit den anvisier­ten offi­ziel­len Plänen für ein geo­logi­sches Tiefen­lager. Und da das End­lager nach aktuel­lem Stand nicht vor den 2070er Jah­ren bereit sein wird, klafft eine gewalti­ge zeit­liche Lücke.

Laut der Entsorgungs­kommission (ESK) sind Zeit­räume von bis zu 120 Jah­ren für die Zwischen­lage­rung realis­tisch. Das würde be­deuten, dass Castor-Behälter, die für eine Genera­tion aus­gelegt wurden, womög­lich bis weit ins 22. Jahr­hun­dert stehen müssen.

Sicherheitsprobleme und ungeklärte Genehmigungen

Die technischen und rechtli­chen Probleme in den be­stehen­den Lagern sind er­heb­lich. Die Zwischen­lager Bruns­büttel und Jü­lich haben seit 10 Jah­ren keine Ge­nehmi­gung mehr, weil not­wendige Sicher­heits­nachweise nicht er­bracht wurden. Sie werden aber weiter­hin be­trieben - auf Anord­nung der Auf­sichts­behörde. Nachbesse­run­gen sind nicht er­kenn­bar.

Der Terrorschutz ist ein weiteres unge­löstes Problem. 13 Jah­re nach der Er­kennt­nis, dass be­waffnete und ent­schlos­sene Terror­gruppen in der Lage sein könn­ten, in Zwischen­lager­hallen ein­zudrin­gen, sind die er­forder­li­chen Nachrüs­tun­gen noch immer nicht an allen Stand­orten um­gesetzt. Hinzu kommen militä­ri­sche Szenarien rund um kern­techni­sche Anlagen - wie die russi­schen Angriffe auf ukraini­sche Atom­anlagen -, die bisher als kaum realis­tisch galten.

Auch die Frage der Behälter­alterung ist wissen­schaft­lich nicht ab­schließend be­antwor­tet. Mit zu­nehmen­der Zwischen­lager­dauer ist von alterungs­beding­ten Ver­ände­run­gen der Materia­lien und des Zustands von Be­hälter­komponen­ten aus­zugehen. Der Umfang des Forschungs­programms zum Thema Behälter ist sehr gering. Da fast alle deut­schen Be­hälter des Typs CASTOR von einem einzi­gen deut­schen Her­steller produ­ziert wurden und dieser Typ kaum im Ausland ein­gesetzt wird, fehlt zudem inter­natio­nale Ver­gleichserfahrung.

Der Fall Jülich: Chaos in einer Kette

Besonders plastisch zeigt der Fall Jülich, wie die Probleme der Zwischen­lage­rung eska­lie­ren können. Die Ge­nehmi­gung für das Zwischen­lager Jü­lich am Stand­ort des dort bis 1988 be­triebe­nen Forschungs­reaktors ist bereits seit 2013 aus­gelaufen. Seit 2014 be­steht eine Räumungs­anordnung der nordrhein-westfäli­schen Atom­aufsicht, die unter anderem wegen tech­nischer Probleme und auf­grund von Gerichts­verfahren bis­lang nicht umge­setzt wurde.

Das Bundesamt für die Sicher­heit der nuklea­ren Entsor­gung ge­nehmigte im August 2025 den Trans­port von 152 Be­häl­tern nach Ahaus, das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg be­stätig­te im März 2026 die Recht­mäßig­keit dieser Trans­porte. Darin sollen insge­samt rund 300.000 abge­brannte Brenn­elemente aus dem frühe­ren Atom­versuchs­reaktor Jü­lich in das Zwischen­lager Ahaus ge­bracht werden. Dieses Ahaus-Lager, das die Castoren auf­nehmen soll, ist selbst nur vorüber­gehend ge­nehmigt und die Genehmi­gung für Ahaus ist bis Ende August 2027 be­fristet. Man ver­schiebt also einen Müll, für den es keine dauer­hafte Lösung gibt, in einen Be­hälter, der eben­falls keine Dauer­lösung ist.


Die neue Endlagersuche

Das Verfahren seit 2017

Nach dem Debakel mit Gorleben und den ge­scheiter­ten Proviso­rien in Asse und Morsleben be­schloss der Bundes­tag 2017 mit breiter Mehr­heit einen grund­legen­den Neu­start. Das Standort­auswahl­gesetz (StandAG) legt ein drei­phasiges Ver­fahren fest, das erst­mals wissen­schafts­basiert, trans­parent und ohne vorab fest­geleg­ten Lieblings­standort arbei­ten soll. Die Bundes­gesell­schaft für End­lage­rung (BGE) hat den gesetz­li­chen Auftrag, das Ver­fah­ren zu führen.

Die Suche nach einem Standort ist in drei Phasen unter­teilt, in denen die Such­räume zu­nehmend einge­engt werden. In Phase I werden die Stand­orte für die über­tägige Er­kundung er­mittelt, in Phase II folgt die unter­tägige Erkundung und in Phase III schließ­lich die ab­schließen­de Standort­entschei­dung.

Für die Endlagerung kommen drei Wirts­gesteine in Frage: Steinsalz, Ton­gestein und Kristallin­gestein (Granit). Damit ist Deutsch­land - anders als Finnland oder Schweden, die auf ihre Granit­forma­tio­nen setzen - grundsätz­lich offen für ver­schiede­ne geo­logische Optio­nen, was das Ver­fahren komplexer, aber auch poten­ziell robus­ter macht.

Aktueller Stand: Was die BGE 2025 weiß

Im Jahr 2020 hatte die BGE in ihrem ersten Zwischen­bericht etwas mehr als die Hälfte der Bundes­republik als grund­sätz­lich weiter zu be­wertend einge­stuft - insge­samt 90 Teil­gebiete. Mit dem Arbeits­stand November 2025 hat die BGE insge­samt 53% dieser Teil­gebiets­flächen anhand sicher­heits­gerichte­ter Krite­rien als un­geeignet oder gering ge­eignet ein­ge­stuft. Das be­deutet, dass etwa ein Viertel der Bundes­fläche noch in Be­arbei­tung ist.

Ende 2027 will die BGE Standort­regionen für die über­tägige Er­kundung vor­schlagen. Dieser Vor­schlag wird vom Bundes­amt für die Sicher­heit der nuklea­ren Ent­sor­gung ge­prüft. Wissen­schaft und Öffent­lich­keit werden durch das BASE be­teiligt. Die Ent­scheidung über die Standort­regionen trifft schließ­lich das Parla­ment.

Im März 2025 schlug die BGE zudem Maß­nahmen zur Be­schleuni­gung des Gesamt­verfahrens vor. Die BGE empfahl, Betretungs­rechte für Er­kundungs­arbeiten zu ver­ein­fachen und Phase II und III zusam­men­zuziehen. BGE-Geschäfts­führe­rin Iris Graffunder er­klärte, eine Standort­festle­gung bis Mitte des Jahr­hun­derts sei möglich. Damit stellte sie sich gegen die zuvor vom staat­li­chen Bundes­amt ver­öffent­lichte so­genann­te PaSta-Studie, die auf einen mög­li­chen Zeit­raum bis 2074 ge­kommen war.

Das gestrichene Zieljahr und seine Bedeutung

Anfang März 2026 wurde bekannt, dass das Bundes­umwelt­ministe­rium das Ziel­jahr 2031 für die Standort­entschei­dung ersatz­los aus einem Referenten­entwurf ge­strichen hat. Eine gesetz­liche Frist sei nicht mit den Anforde­run­gen an das Auswahl­verfahren für den best­mög­li­chen Standort kompati­bel, heißt es zur Be­gründung. Ange­kündig­te Be­schleunigungs­maßnah­men scheinen nun sang- und klang­los vom Tisch zu sein.

Das ist mehr als ein bürokrati­scher Vor­gang. Es ist das offi­zielle Ein­geständ­nis, dass Deutsch­land auf ab­seh­bare Zeit keine Ant­wort auf eine Frage kennt, die seit 60 Jah­ren offen ist. Und es be­deutet: Die Castoren, die heute in Hallen stehen, werden dort noch stehen, wenn die Menschen, die heute über das End­lager ver­handeln, längst nicht mehr leben.


Das einzige Endlager: Schacht Konrad

Für schwach- und mittel­radio­aktive Ab­fälle gibt es in Deutsch­land immer­hin eine ge­nehmig­te Lösung: Das End­lager Konrad in Salzgitter wird der­zeit er­richtet und ist das einzige nach Atom­recht ge­nehmigte End­lager in Deutsch­land. Das ehema­lige Eisen­erz­bergwerk wurde seit den 1970er Jah­ren er­kundet, erhielt 2002 den Plan­feststellungs­beschluss (rechts­kräftig seit 2007) und be­findet sich seit Jah­ren im Ausbau. Aktuelle Prog­nosen sehen eine In­betrieb­nahme nicht vor den frühen 2030er Jah­ren, auch Konrad liegt damit erheb­lich hinter ur­sprüng­li­chen Zeit­plänen zurück.

Konrad löst jedoch nur einen Teil des Problems: Die ge­fährlichs­ten hoch­radio­akti­ven Wärme ent­wickeln­den Ab­fälle - abge­brannte Brenn­elemente und ver­glaste Hoch­radioaktiv­abfälle - darf Konrad nicht auf­nehmen. Für sie ist weiter­hin kein End­lager in Sicht.


Internationaler Vergleich

Finnland: Vorbild am Polarkreis

Kein Land der Welt ist so weit wie Finnland. Das End­lager Onkalo bei Eurajoki ist die erste tiefen­geologi­sche Anlage der Mensch­heits­geschich­te, die kurz vor dem regulä­ren Betrieb steht. In Dezem­ber 2021 reichte Posiva Oy, ein Joint Venture der beiden finni­schen Kern­kraft­werks­betreiber, als erstes Unter­neh­men welt­weit einen Antrag auf eine Betriebs­lizenz für ein tiefen­geologi­sches Endlager für abge­brannte Brenn­elemente ein. Das Lager liegt 430 Meter tief in 1,8 Milliar­den Jahre altem Kristall­gestein. Der Beginn des regulä­ren Ein­lagerungs­betriebs wird für 2025 oder kurz danach er­wartet.

Der finnische Weg ist geprägt von früher gesetz­li­cher Verpflich­tung (seit 1987 müssen Reaktor-Betrei­ber Ent­sor­gung nach­weisen), transpa­renter Bürger­beteili­gung, einem privat­wirt­schaft­lich finan­zier­ten, aber staat­lich be­aufsichtig­ten Prozess, und einem Standort­auswahl­verfahren, das von der Geologie her be­gann und erst danach soziale Akzep­tanz suchte - und tatsäch­lich fand. Die Kosten be­liefen sich auf rund eine Milliarde Euro, was an­gesichts der Dimension des Problems ver­gleichs­weise be­scheiden ist.

Schweden: Baubeginn in Forsmark

Schweden startete Ende 2024 / Anfang 2025 mit den Bau­arbeiten an seinem End­lager in Forsmark, rund 150 km nörd­lich von Stockholm. Die schwedi­sche Kern­brenn­stoff- und Abfall­management­gesell­schaft SKB erhielt 2022 die Genehmi­gung der Regierung, begann 2025 mit den ober­irdischen Vor­berei­tun­gen und wartet nun auf die Ge­nehmi­gung ihrer Sicher­heits­analyse durch die Strahlen­schutz­behörde, bevor die unter­irdi­schen Tunnel­arbeiten be­ginnen können. Der Ein­lagerungs­betrieb soll etwa zehn Jahre nach Bau­beginn starten. Das Lager soll 500 Meter tief in 1,9 Milliar­den Jahre altem Kristall­gestein liegen und in den 2080er Jah­ren, wenn es ge­füllt ist, rund 12.000 Tonnen Schwer­metall an abge­brannten Brenn­elementen ent­halten.

Das schwedische System beruht auf dem sogenannten KBS-3-Konzept: Kupfer­behälter, die von Bentonit-Ton um­hüllt sind, im skandina­vi­schen Granit­gestein. Dieses Konzept hat mittler­weile inter­natio­nalen Standard ge­setzt und wird unter anderem von der finni­schen Lösung eben­falls ver­wendet.

Frankreich: Cigéo und der lange Weg durch Ton

Frankreich, das rund 75 Prozent seines Stroms aus Kern­kraft erzeugt und ent­sprechend große Mengen Atom­müll produ­ziert, verfolgt seit Jahr­zehnten das Projekt Cigéo in der Region Meuse/Haute-Marne. Das geplante Lager soll 500 Meter tief in rund 155 Millio­nen Jahre altem Ton­gestein liegen. Im Januar 2023 reichte die französi­sche Nationale Agentur für radio­aktive Abfall­wirt­schaft (Andra) einen Bau­antrag ein. Der Konsulta­tions­prozess und eine öffent­liche Anhö­rung folgen 2026, eine mög­liche Lizenzertei­lung ist für 2027 oder 2028 vor­gesehen, mit einem Ziel für die erste Betriebs­phase im Jahr 2035.

Schweiz: Tongestein im Nörd­lich Lägern

Im September 2022 wählte die Schweizer Nationale Genossen­schaft für die Lage­rung radioakti­ver Abfälle (Nagra) das Gebiet Nörd­lich Lägern als Stand­ort für ihr tiefen­geologi­sches End­lager. Im Novem­ber 2024 reichte Nagra einen Rahmen­bewilli­gungs­antrag ein. Rund 2030 wird die Schweizer Regie­rung ent­scheiden, ob das Vor­haben voran­getrie­ben werden soll, und ein optiona­les Referendum ist mög­lich. Der Ein­lagerungs­betrieb soll rund 2050 be­ginnen, das Lager etwa 2125 end­gültig ver­schlos­sen werden. Das Lager soll in einer 175 Millio­nen Jahre alten Ton­forma­tion liegen.

Kanada: Consent-based siting als Modell

Kanada hat Ende 2024 einen wichtigen Meilenstein gesetzt. Am 28. November 2024 wählte die kanadi­sche Nuclear Waste Manage­ment Organi­za­tion (NWMO) die Wabigoon Lake Ojibway Na­tion und das Township Ignace in Ontario als Gast­gemeinden für ein tiefen­geologi­sches End­lager aus. Die NWMO hatte ihre Suche 2010 mit ur­sprüng­lich 22 potenziel­len Stand­orten be­gonnen. Das Beson­dere am kanadi­schen Ansatz: Er beruht konse­quent auf dem Prinzip des frei­willi­gen Ein­verständ­nisses der be­troffe­nen Ge­meinden und - was inter­natio­nal zu­nehmend als un­verzicht­bar gilt - der indige­nen Völker. Wenn die Ge­nehmi­gung er­teilt wird, soll der Bau in den 2030er Jahren be­ginnen, der Betrieb in den Jahren 2040 - 2045.

Allerdings ist das Einvernehmen nicht unange­fochten: Die Eagle Lake First Nation, rund 80 km fluss­abwärts vom ge­planten Stand­ort, hat den Auswahl­prozess gericht­lich ange­fochten, weil sie trotz ihrer Lage im traditio­nellen Territo­rium nicht als Gast­gemeinde an­erkannt wurde. Das zeigt, dass selbst ein be­merkens­werter und jahr­zehnte­langer Konsulta­tions­prozess nicht alle offe­nen Fragen löst, sobald es konkret wird.

USA: Milliardengrab Yucca Mountain

Die USA sind das abschreckende Gegen­beispiel zu Finnland - und ein Spiegel für alle Länder, in denen poli­tische Logik wissen­schaft­liche Standort­auswahl über­wältigt. Seit 1987 be­nennt der Nuclear Waste Policy Act Yucca Mountain in Nevada als einzigen mög­li­chen Stand­ort für ein natio­nales Hoch­radioaktiv­müll-Endlager. Das Department of Energy reichte 2008 einen Bau­antrag ein, die Obama-Administra­tion ent­schied aber 2010, das Projekt auf­zugeben. Seitdem ist nichts passiert: Seit 2016 sind alle Aktivi­täten einge­stellt, der Ge­nehmi­gungs­prozess ist suspen­diert, es gibt keine Pläne zur Wieder­aufnahme, und das NRC führt nur noch Akten­verzeich­nisse.

Über drei Jahrzehnte gaben die USA fast sieben Milliar­den Dollar für Yucca Mountain aus. Das Geld ist weg, ein End­lager gibt es nicht, und die über 70.000 Tonnen ab­gebrann­ter Brenn­elemente aus Dutzenden Bundes­staaten ver­bleiben in ober­irdischen Zwischen­lagern ohne lang­fristige Perspek­tive. Der poli­tische Wider­stand des Bundes­staats Nevada, kombiniert mit einer prinzi­piell schlech­ten geo­logischen Wahl (die Berg­forma­tion ist feuchter als an­genom­men und bietet un­zureichen­den Korrosions­schutz für Be­hälter), hat eines der teuers­ten Fehl­investi­tio­nen in der Ge­schich­te der Ent­sorgungs­poli­tik produ­ziert. Das Problem liegt tiefer: Das US-Scheitern liegt in der ur­sprüng­li­chen Motiva­tion des nuklea­ren Establish­ments be­gründet, ein End­lager weniger aus Gründen der öffent­li­chen Sicher­heit als vielmehr als recht­liche Absiche­rung für weite­ren Reaktor­betrieb zu schaffen. Diese mangeln­de Fokus­sie­rung auf Sicher­heit infizier­te den gesam­ten Prozess.

Japan, Großbritannien und andere

Japan sucht seit Jahrzehnten und hat bis heute keinen akzeptier­ten Standort ge­funden. Die gesell­schaft­liche Traumati­sie­rung durch Hiroshima, Nagasaki und Fukushima hat ein atomkri­ti­sches Klima er­zeugt, das jeden Standort­vorschlag poli­tisch ver­giftet. Das Vereinigte König­reich be­findet sich eben­falls noch in frühen Phasen der Standort­suche. Mehrere andere Länder, darunter Belgien, Spanien und die Niederlande, haben formale Prozesse be­gonnen, ohne bisher zu konkre­ten Ergeb­nis­sen zu kommen.


Lernen aus Erfolg und Scheitern

Der internationale Vergleich offenbart trotz der Komplexi­tät aller Einzel­fälle ein relativ klares Muster. Länder, die in der Endlager­frage Fort­schritte ge­macht haben, teilen be­stimmte struktu­relle Merk­male, die den Miss­erfolgs­ländern fehlen.

Das erste Merkmal ist die frühe institutio­nelle Veranke­rung. Finnland und Schweden haben schon in den 1970er und 1980er Jah­ren ge­setz­lich fest­gelegt, dass Reaktor­betreiber nicht nur Strom produ­zieren, sondern auch für die Entsor­gung bezahlen und sie nach­weisen müssen. In Deutsch­land da­gegen be­gann die ernst­haft institutio­nelle Aus­einander­set­zung erst mit dem Standort­auswahl­gesetz von 2017 - nach 60 Jah­ren Atom­kraft­nutzung.

Das zweite Merkmal ist die Trennung von poli­ti­scher Interessen­lage und wissen­schaft­li­cher Standort­bewertung. In Finn­land wurde der Stand­ort nach rein geo­logi­schen und sicher­heits­techni­schen Kriterien aus­gewählt, dann gesell­schaft­lich ver­handelt. In Deutsch­land und den USA war es umge­kehrt: Erst wurden poli­tisch bequeme oder un­bequeme Gebiete fest­gelegt (Gorleben, Yucca Mountain), dann wurde die Wissen­schaft zur Legitima­tion ein­ge­spannt.

Das dritte Merkmal ist die konsequente gesell­schaft­liche Beteili­gung von Anfang an - nicht als Alibi, sondern als echte Mit­gestal­tung. Sowohl Finnland als auch Kanada (mit gewissen Grenzen) haben ge­zeigt, dass Communities bereit sind, ein End­lager in ihrer Nähe zu akzeptie­ren, wenn sie ernst ge­nommen, voll­ständig infor­miert werden und tatsäch­lich Ent­scheidungs­macht haben.

Das vierte Merkmal ist organisato­ri­sche Kontinui­tät. Die Suche nach einem End­lager dauert Genera­ti­onen. Finnland und Schweden haben dafür eigens ge­schaffene, lang­fristig stabile Organisa­tio­nen mit klarer Finanzie­rung aus Betreiber­geldern. Deutsch­land hat mit der BGE inzwi­schen eine solche Struk­tur, aber sie ist noch sehr jung und muss ihre Ver­lässlich­keit erst über lange Zeit­räume be­weisen.


Deutschland: der Abfall bleibt

Deutschland befindet sich in einer welt­weit einzig­ar­tigen Situa­tion: Es ist das einzi­ge große Indus­trie­land, das auf Kern­kraft ver­zich­tet hat, aber noch kein End­lager be­sitzt. Diese Kombina­tion er­zeugt eine eigentüm­liche poli­tische Psycholo­gie. Die gesell­schaft­liche Mehr­heit, die den Atom­ausstieg ge­tragen hat, hat kein direk­tes Interesse mehr am Thema - die Kraft­werke laufen nicht mehr, der Protest richtet sich nirgends mehr hin. Gleich­zeitig schwindet das institutio­nelle Ge­dächt­nis über die Komplexi­tät des Problems. Experten warnen, dass die Fach­leute, die die Endlager­suche durch­führen können, immer weniger werden, wenn keine Kern­kraft mehr be­trieben wird.

Hinzu kommt das Finanzierungs­problem in seiner struktu­rellen Tiefe. Planung und Forschung der Gesell­schaft für Zwischen­lage­rung orien­tieren sich an einem unrealis­ti­schen und veralte­ten Zeit­plan - es wird kein End­lager bis 2051 geben. Die Fonds, die die Atom­konzerne 2017 für 23 Milliar­den Euro an den Staat über­tragen haben, mögen für die geplan­ten Zeit­räume be­rech­net worden sein. Aber wenn die Zwischen­lage­rung sich bis weit über 2070 hinaus er­streckt, werden Ge­nehmigungs­verlängerun­gen, Behälter­umpackungen, neue Sicher­heits­nachrüs­tun­gen und möglicher­weise Bau völlig neuer Zwischen­lager­gebäude not­wendig - Kosten, die damals nicht einge­preist wurden.

Und schließlich die Frage der gesell­schaft­li­chen Akzep­tanz. Irgendwo in Deutsch­land wird ein End­lager ge­baut werden müssen. Die Be­völke­rung in der be­troffe­nen Region wird da­gegen kämpfen - das ist keine Spekula­tion, sondern eine Gewiss­heit, die aus 50 Jah­ren Anti-Atom-Bewe­gung folgt. Das neue Ver­fahren ist transpa­renter und partizipa­tiver als alles zuvor. Aber ob es am Ende stabil genug ist, um tatsäch­lich gegen den poli­ti­schen Wider­stand einer Region zu be­stehen, die sich zum radio­aktiven Müll­eimer der Republik er­klärt fühlt, wird die größte Be­währungs­probe sein.


Eine Schuld an künftige Generationen

Das Endlager soll die bestmögliche Sicher­heit für eine Million Jahre ge­währ­leis­ten. Diese Zahl steht für ein Miss­verhält­nis, das keine Demokra­tie, kein Rechts­system und keine Finanz­planung wirk­lich greifen kann. Eine Million Jahre - das ist 400-mal so lang wie die ge­samte Menschheits­geschich­te. Die Ent­scheidun­gen, die eine oder zwei Genera­tio­nen von Ingenieu­ren, Poli­tikern und Bürgern in einem kleinen Zeit­fenster des frühen 21. Jahr­hun­derts treffen, werden Konse­quenzen haben, die alle anderen Ent­scheidun­gen dieser Epoche an Lang­fristig­keit bei weitem über­steigen.

Der ehrlichste Satz zu dieser Lage stammt aus einer amt­li­chen deut­schen Broschüre: Die Atom­energie in Deutsch­land wurde von einer bis zwei Genera­tio­nen ge­nutzt, während die Folgen der Endlage­rung mehr als 33.000 zukünf­tige Genera­tio­nen be­treffen werden.

Wer diese Zahl ernst nimmt, versteht: Die End­lager­suche ist nicht ein tech­nisch-bürokra­ti­sches Ver­fahren, das man be­schleuni­gen oder bremsen kann. Sie ist eine morali­sche Obliga­tion, bei der das Ver­schieben, Vertagen und Ver­drängen schon Jahr­zehnte zu lange ge­dauert hat - in Deutsch­land, in den USA, in Japan und in vielen ande­ren Ländern, die die Vor­teile der Kern­kraft ge­nossen und die Last des Abfalls der Zukunft auf­gebür­det haben.


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