Seit April 2023, nachdem die letzten drei deutschen Kernkraftwerke abgeschaltet wurden, ist Deutschland offiziell eine atomstromfreie Nation. Doch das Ende der Stromerzeugung ist nicht das Ende des Atommülls. Im Gegenteil: In Zwischenlagern und beauftragten Betrieben der Landessammelstellen lagern derzeit mehr als 130.000 Kubikmeter radioaktive Abfälle. Das Aufkommen an radioaktiven Abfällen steigt durch den Rückbau der Kernkraftwerke bis zur Mitte des Jahrhunderts noch stark an.
In Deutschland gibt es 16 Zwischenlager für radioaktive Abfälle. Die beiden Zentralen Zwischenlager sind das ↗Zwischenlager Ahaus (NRW, Inbetriebnahme 1992) und das ↗Zwischenlager Gorleben (Niedersachsen, Inbetriebnahme 1995). Zudem gibt es zwölf Standort-Zwischenlager direkt an den jeweiligen früheren AKW-Standorten sowie die Zwischenlager Jülich und Lubmin.
Das Prinzip der Zwischenlagerung beruht auf Trockenlagerung: Hochradioaktive abgebrannte Brennelemente oder verglaste Abfälle aus der Wiederaufarbeitung werden in dickwandige, passiv gekühlte Castor-Behälter verpackt und in Betonhallen aufbewahrt. Dieser Abfall macht nur etwa 5% der Gesamtmenge der in Deutschland anfallenden radioaktiven Abfälle aus, enthält aber 99% der Radioaktivität.
Klingt technisch beherrschbar - ist es aber nur bedingt. Denn die ↗Zwischenlager wurden für eine bestimmte Lebenszeit geplant, die weit vor einem möglichen Endlager endet. Die Genehmigungen der Zwischenlagerung sind auf 40 Jahre befristet. Das Ende der Genehmigungen für die Zwischenlager steht im Zeitraum 2034 - 2047 bereits nicht in Einklang mit den anvisierten offiziellen Plänen für ein geologisches Tiefenlager. Und da das Endlager nach aktuellem Stand nicht vor den 2070er Jahren bereit sein wird, klafft eine gewaltige zeitliche Lücke.
Laut der Entsorgungskommission (ESK) sind Zeiträume von bis zu 120 Jahren für die Zwischenlagerung realistisch. Das würde bedeuten, dass Castor-Behälter, die für eine Generation ausgelegt wurden, womöglich bis weit ins 22. Jahrhundert stehen müssen.
Die technischen und rechtlichen Probleme in den bestehenden Lagern sind erheblich. Die Zwischenlager Brunsbüttel und Jülich haben seit 10 Jahren keine Genehmigung mehr, weil notwendige Sicherheitsnachweise nicht erbracht wurden. Sie werden aber weiterhin betrieben - auf Anordnung der Aufsichtsbehörde. Nachbesserungen sind nicht erkennbar.
Der Terrorschutz ist ein weiteres ungelöstes Problem. 13 Jahre nach der Erkenntnis, dass bewaffnete und entschlossene Terrorgruppen in der Lage sein könnten, in Zwischenlagerhallen einzudringen, sind die erforderlichen Nachrüstungen noch immer nicht an allen Standorten umgesetzt. Hinzu kommen militärische Szenarien rund um kerntechnische Anlagen - wie die russischen Angriffe auf ukrainische Atomanlagen -, die bisher als kaum realistisch galten.
Auch die Frage der Behälteralterung ist wissenschaftlich nicht abschließend beantwortet. Mit zunehmender Zwischenlagerdauer ist von alterungsbedingten Veränderungen der Materialien und des Zustands von Behälterkomponenten auszugehen. Der Umfang des Forschungsprogramms zum Thema Behälter ist sehr gering. Da fast alle deutschen Behälter des Typs CASTOR von einem einzigen deutschen Hersteller produziert wurden und dieser Typ kaum im Ausland eingesetzt wird, fehlt zudem internationale Vergleichserfahrung.
Besonders plastisch zeigt der Fall Jülich, wie die Probleme der Zwischenlagerung eskalieren können. Die Genehmigung für das Zwischenlager Jülich am Standort des dort bis 1988 betriebenen Forschungsreaktors ist bereits seit 2013 ausgelaufen. Seit 2014 besteht eine Räumungsanordnung der nordrhein-westfälischen Atomaufsicht, die unter anderem wegen technischer Probleme und aufgrund von Gerichtsverfahren bislang nicht umgesetzt wurde.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung genehmigte im August 2025 den Transport von 152 Behältern nach Ahaus, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte im März 2026 die Rechtmäßigkeit dieser Transporte. Darin sollen insgesamt rund 300.000 abgebrannte Brennelemente aus dem früheren Atomversuchsreaktor Jülich in das Zwischenlager Ahaus gebracht werden. Dieses Ahaus-Lager, das die Castoren aufnehmen soll, ist selbst nur vorübergehend genehmigt und die Genehmigung für Ahaus ist bis Ende August 2027 befristet. Man verschiebt also einen Müll, für den es keine dauerhafte Lösung gibt, in einen Behälter, der ebenfalls keine Dauerlösung ist.
Nach dem Debakel mit Gorleben und den gescheiterten Provisorien in Asse und Morsleben beschloss der Bundestag 2017 mit breiter Mehrheit einen grundlegenden Neustart. Das Standortauswahlgesetz (StandAG) legt ein dreiphasiges Verfahren fest, das erstmals wissenschaftsbasiert, transparent und ohne vorab festgelegten Lieblingsstandort arbeiten soll. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hat den gesetzlichen Auftrag, das Verfahren zu führen.
Die Suche nach einem Standort ist in drei Phasen unterteilt, in denen die Suchräume zunehmend eingeengt werden. In Phase I werden die Standorte für die übertägige Erkundung ermittelt, in Phase II folgt die untertägige Erkundung und in Phase III schließlich die abschließende Standortentscheidung.
Für die Endlagerung kommen drei Wirtsgesteine in Frage: Steinsalz, Tongestein und Kristallingestein (Granit). Damit ist Deutschland - anders als Finnland oder Schweden, die auf ihre Granitformationen setzen - grundsätzlich offen für verschiedene geologische Optionen, was das Verfahren komplexer, aber auch potenziell robuster macht.
Im Jahr 2020 hatte die BGE in ihrem ersten Zwischenbericht etwas mehr als die Hälfte der Bundesrepublik als grundsätzlich weiter zu bewertend eingestuft - insgesamt 90 Teilgebiete. Mit dem Arbeitsstand November 2025 hat die BGE insgesamt 53% dieser Teilgebietsflächen anhand sicherheitsgerichteter Kriterien als ungeeignet oder gering geeignet eingestuft. Das bedeutet, dass etwa ein Viertel der Bundesfläche noch in Bearbeitung ist.
Ende 2027 will die BGE Standortregionen für die übertägige Erkundung vorschlagen. Dieser Vorschlag wird vom Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung geprüft. Wissenschaft und Öffentlichkeit werden durch das BASE beteiligt. Die Entscheidung über die Standortregionen trifft schließlich das Parlament.
Im März 2025 schlug die BGE zudem Maßnahmen zur Beschleunigung des Gesamtverfahrens vor. Die BGE empfahl, Betretungsrechte für Erkundungsarbeiten zu vereinfachen und Phase II und III zusammenzuziehen. BGE-Geschäftsführerin Iris Graffunder erklärte, eine Standortfestlegung bis Mitte des Jahrhunderts sei möglich. Damit stellte sie sich gegen die zuvor vom staatlichen Bundesamt veröffentlichte sogenannte PaSta-Studie, die auf einen möglichen Zeitraum bis 2074 gekommen war.
Anfang März 2026 wurde bekannt, dass das Bundesumweltministerium das Zieljahr 2031 für die Standortentscheidung ersatzlos aus einem Referentenentwurf gestrichen hat. Eine gesetzliche Frist sei nicht mit den Anforderungen an das Auswahlverfahren für den bestmöglichen Standort kompatibel, heißt es zur Begründung. Angekündigte Beschleunigungsmaßnahmen scheinen nun sang- und klanglos vom Tisch zu sein.
Das ist mehr als ein bürokratischer Vorgang. Es ist das offizielle Eingeständnis, dass Deutschland auf absehbare Zeit keine Antwort auf eine Frage kennt, die seit 60 Jahren offen ist. Und es bedeutet: Die Castoren, die heute in Hallen stehen, werden dort noch stehen, wenn die Menschen, die heute über das Endlager verhandeln, längst nicht mehr leben.
Für schwach- und mittelradioaktive Abfälle gibt es in Deutschland immerhin eine genehmigte Lösung: Das Endlager Konrad in Salzgitter wird derzeit errichtet und ist das einzige nach Atomrecht genehmigte Endlager in Deutschland. Das ehemalige Eisenerzbergwerk wurde seit den 1970er Jahren erkundet, erhielt 2002 den Planfeststellungsbeschluss (rechtskräftig seit 2007) und befindet sich seit Jahren im Ausbau. Aktuelle Prognosen sehen eine Inbetriebnahme nicht vor den frühen 2030er Jahren, auch Konrad liegt damit erheblich hinter ursprünglichen Zeitplänen zurück.
Konrad löst jedoch nur einen Teil des Problems: Die gefährlichsten hochradioaktiven Wärme entwickelnden Abfälle - abgebrannte Brennelemente und verglaste Hochradioaktivabfälle - darf Konrad nicht aufnehmen. Für sie ist weiterhin kein Endlager in Sicht.
Kein Land der Welt ist so weit wie Finnland. Das Endlager Onkalo bei Eurajoki ist die erste tiefengeologische Anlage der Menschheitsgeschichte, die kurz vor dem regulären Betrieb steht. In Dezember 2021 reichte Posiva Oy, ein Joint Venture der beiden finnischen Kernkraftwerksbetreiber, als erstes Unternehmen weltweit einen Antrag auf eine Betriebslizenz für ein tiefengeologisches Endlager für abgebrannte Brennelemente ein. Das Lager liegt 430 Meter tief in 1,8 Milliarden Jahre altem Kristallgestein. Der Beginn des regulären Einlagerungsbetriebs wird für 2025 oder kurz danach erwartet.
Der finnische Weg ist geprägt von früher gesetzlicher Verpflichtung (seit 1987 müssen Reaktor-Betreiber Entsorgung nachweisen), transparenter Bürgerbeteiligung, einem privatwirtschaftlich finanzierten, aber staatlich beaufsichtigten Prozess, und einem Standortauswahlverfahren, das von der Geologie her begann und erst danach soziale Akzeptanz suchte - und tatsächlich fand. Die Kosten beliefen sich auf rund eine Milliarde Euro, was angesichts der Dimension des Problems vergleichsweise bescheiden ist.
Schweden startete Ende 2024 / Anfang 2025 mit den Bauarbeiten an seinem Endlager in Forsmark, rund 150 km nördlich von Stockholm. Die schwedische Kernbrennstoff- und Abfallmanagementgesellschaft SKB erhielt 2022 die Genehmigung der Regierung, begann 2025 mit den oberirdischen Vorbereitungen und wartet nun auf die Genehmigung ihrer Sicherheitsanalyse durch die Strahlenschutzbehörde, bevor die unterirdischen Tunnelarbeiten beginnen können. Der Einlagerungsbetrieb soll etwa zehn Jahre nach Baubeginn starten. Das Lager soll 500 Meter tief in 1,9 Milliarden Jahre altem Kristallgestein liegen und in den 2080er Jahren, wenn es gefüllt ist, rund 12.000 Tonnen Schwermetall an abgebrannten Brennelementen enthalten.
Das schwedische System beruht auf dem sogenannten KBS-3-Konzept: Kupferbehälter, die von Bentonit-Ton umhüllt sind, im skandinavischen Granitgestein. Dieses Konzept hat mittlerweile internationalen Standard gesetzt und wird unter anderem von der finnischen Lösung ebenfalls verwendet.
Frankreich, das rund 75 Prozent seines Stroms aus Kernkraft erzeugt und entsprechend große Mengen Atommüll produziert, verfolgt seit Jahrzehnten das Projekt Cigéo in der Region Meuse/Haute-Marne. Das geplante Lager soll 500 Meter tief in rund 155 Millionen Jahre altem Tongestein liegen. Im Januar 2023 reichte die französische Nationale Agentur für radioaktive Abfallwirtschaft (Andra) einen Bauantrag ein. Der Konsultationsprozess und eine öffentliche Anhörung folgen 2026, eine mögliche Lizenzerteilung ist für 2027 oder 2028 vorgesehen, mit einem Ziel für die erste Betriebsphase im Jahr 2035.
Im September 2022 wählte die Schweizer Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) das Gebiet Nördlich Lägern als Standort für ihr tiefengeologisches Endlager. Im November 2024 reichte Nagra einen Rahmenbewilligungsantrag ein. Rund 2030 wird die Schweizer Regierung entscheiden, ob das Vorhaben vorangetrieben werden soll, und ein optionales Referendum ist möglich. Der Einlagerungsbetrieb soll rund 2050 beginnen, das Lager etwa 2125 endgültig verschlossen werden. Das Lager soll in einer 175 Millionen Jahre alten Tonformation liegen.
Kanada hat Ende 2024 einen wichtigen Meilenstein gesetzt. Am 28. November 2024 wählte die kanadische Nuclear Waste Management Organization (NWMO) die Wabigoon Lake Ojibway Nation und das Township Ignace in Ontario als Gastgemeinden für ein tiefengeologisches Endlager aus. Die NWMO hatte ihre Suche 2010 mit ursprünglich 22 potenziellen Standorten begonnen. Das Besondere am kanadischen Ansatz: Er beruht konsequent auf dem Prinzip des freiwilligen Einverständnisses der betroffenen Gemeinden und - was international zunehmend als unverzichtbar gilt - der indigenen Völker. Wenn die Genehmigung erteilt wird, soll der Bau in den 2030er Jahren beginnen, der Betrieb in den Jahren 2040 - 2045.
Allerdings ist das Einvernehmen nicht unangefochten: Die Eagle Lake First Nation, rund 80 km flussabwärts vom geplanten Standort, hat den Auswahlprozess gerichtlich angefochten, weil sie trotz ihrer Lage im traditionellen Territorium nicht als Gastgemeinde anerkannt wurde. Das zeigt, dass selbst ein bemerkenswerter und jahrzehntelanger Konsultationsprozess nicht alle offenen Fragen löst, sobald es konkret wird.
Die USA sind das abschreckende Gegenbeispiel zu Finnland - und ein Spiegel für alle Länder, in denen politische Logik wissenschaftliche Standortauswahl überwältigt. Seit 1987 benennt der Nuclear Waste Policy Act Yucca Mountain in Nevada als einzigen möglichen Standort für ein nationales Hochradioaktivmüll-Endlager. Das Department of Energy reichte 2008 einen Bauantrag ein, die Obama-Administration entschied aber 2010, das Projekt aufzugeben. Seitdem ist nichts passiert: Seit 2016 sind alle Aktivitäten eingestellt, der Genehmigungsprozess ist suspendiert, es gibt keine Pläne zur Wiederaufnahme, und das NRC führt nur noch Aktenverzeichnisse.
Über drei Jahrzehnte gaben die USA fast sieben Milliarden Dollar für Yucca Mountain aus. Das Geld ist weg, ein Endlager gibt es nicht, und die über 70.000 Tonnen abgebrannter Brennelemente aus Dutzenden Bundesstaaten verbleiben in oberirdischen Zwischenlagern ohne langfristige Perspektive. Der politische Widerstand des Bundesstaats Nevada, kombiniert mit einer prinzipiell schlechten geologischen Wahl (die Bergformation ist feuchter als angenommen und bietet unzureichenden Korrosionsschutz für Behälter), hat eines der teuersten Fehlinvestitionen in der Geschichte der Entsorgungspolitik produziert. Das Problem liegt tiefer: Das US-Scheitern liegt in der ursprünglichen Motivation des nuklearen Establishments begründet, ein Endlager weniger aus Gründen der öffentlichen Sicherheit als vielmehr als rechtliche Absicherung für weiteren Reaktorbetrieb zu schaffen. Diese mangelnde Fokussierung auf Sicherheit infizierte den gesamten Prozess.
Japan sucht seit Jahrzehnten und hat bis heute keinen akzeptierten Standort gefunden. Die gesellschaftliche Traumatisierung durch Hiroshima, Nagasaki und Fukushima hat ein atomkritisches Klima erzeugt, das jeden Standortvorschlag politisch vergiftet. Das Vereinigte Königreich befindet sich ebenfalls noch in frühen Phasen der Standortsuche. Mehrere andere Länder, darunter Belgien, Spanien und die Niederlande, haben formale Prozesse begonnen, ohne bisher zu konkreten Ergebnissen zu kommen.
Der internationale Vergleich offenbart trotz der Komplexität aller Einzelfälle ein relativ klares Muster. Länder, die in der Endlagerfrage Fortschritte gemacht haben, teilen bestimmte strukturelle Merkmale, die den Misserfolgsländern fehlen.
Das erste Merkmal ist die frühe institutionelle Verankerung. Finnland und Schweden haben schon in den 1970er und 1980er Jahren gesetzlich festgelegt, dass Reaktorbetreiber nicht nur Strom produzieren, sondern auch für die Entsorgung bezahlen und sie nachweisen müssen. In Deutschland dagegen begann die ernsthaft institutionelle Auseinandersetzung erst mit dem Standortauswahlgesetz von 2017 - nach 60 Jahren Atomkraftnutzung.
Das zweite Merkmal ist die Trennung von politischer Interessenlage und wissenschaftlicher Standortbewertung. In Finnland wurde der Standort nach rein geologischen und sicherheitstechnischen Kriterien ausgewählt, dann gesellschaftlich verhandelt. In Deutschland und den USA war es umgekehrt: Erst wurden politisch bequeme oder unbequeme Gebiete festgelegt (Gorleben, Yucca Mountain), dann wurde die Wissenschaft zur Legitimation eingespannt.
Das dritte Merkmal ist die konsequente gesellschaftliche Beteiligung von Anfang an - nicht als Alibi, sondern als echte Mitgestaltung. Sowohl Finnland als auch Kanada (mit gewissen Grenzen) haben gezeigt, dass Communities bereit sind, ein Endlager in ihrer Nähe zu akzeptieren, wenn sie ernst genommen, vollständig informiert werden und tatsächlich Entscheidungsmacht haben.
Das vierte Merkmal ist organisatorische Kontinuität. Die Suche nach einem Endlager dauert Generationen. Finnland und Schweden haben dafür eigens geschaffene, langfristig stabile Organisationen mit klarer Finanzierung aus Betreibergeldern. Deutschland hat mit der BGE inzwischen eine solche Struktur, aber sie ist noch sehr jung und muss ihre Verlässlichkeit erst über lange Zeiträume beweisen.
Deutschland befindet sich in einer weltweit einzigartigen Situation: Es ist das einzige große Industrieland, das auf Kernkraft verzichtet hat, aber noch kein Endlager besitzt. Diese Kombination erzeugt eine eigentümliche politische Psychologie. Die gesellschaftliche Mehrheit, die den Atomausstieg getragen hat, hat kein direktes Interesse mehr am Thema - die Kraftwerke laufen nicht mehr, der Protest richtet sich nirgends mehr hin. Gleichzeitig schwindet das institutionelle Gedächtnis über die Komplexität des Problems. Experten warnen, dass die Fachleute, die die Endlagersuche durchführen können, immer weniger werden, wenn keine Kernkraft mehr betrieben wird.
Hinzu kommt das Finanzierungsproblem in seiner strukturellen Tiefe. Planung und Forschung der Gesellschaft für Zwischenlagerung orientieren sich an einem unrealistischen und veralteten Zeitplan - es wird kein Endlager bis 2051 geben. Die Fonds, die die Atomkonzerne 2017 für 23 Milliarden Euro an den Staat übertragen haben, mögen für die geplanten Zeiträume berechnet worden sein. Aber wenn die Zwischenlagerung sich bis weit über 2070 hinaus erstreckt, werden Genehmigungsverlängerungen, Behälterumpackungen, neue Sicherheitsnachrüstungen und möglicherweise Bau völlig neuer Zwischenlagergebäude notwendig - Kosten, die damals nicht eingepreist wurden.
Und schließlich die Frage der gesellschaftlichen Akzeptanz. Irgendwo in Deutschland wird ein Endlager gebaut werden müssen. Die Bevölkerung in der betroffenen Region wird dagegen kämpfen - das ist keine Spekulation, sondern eine Gewissheit, die aus 50 Jahren Anti-Atom-Bewegung folgt. Das neue Verfahren ist transparenter und partizipativer als alles zuvor. Aber ob es am Ende stabil genug ist, um tatsächlich gegen den politischen Widerstand einer Region zu bestehen, die sich zum radioaktiven Mülleimer der Republik erklärt fühlt, wird die größte Bewährungsprobe sein.
Das Endlager soll die bestmögliche Sicherheit für eine Million Jahre gewährleisten. Diese Zahl steht für ein Missverhältnis, das keine Demokratie, kein Rechtssystem und keine Finanzplanung wirklich greifen kann. Eine Million Jahre - das ist 400-mal so lang wie die gesamte Menschheitsgeschichte. Die Entscheidungen, die eine oder zwei Generationen von Ingenieuren, Politikern und Bürgern in einem kleinen Zeitfenster des frühen 21. Jahrhunderts treffen, werden Konsequenzen haben, die alle anderen Entscheidungen dieser Epoche an Langfristigkeit bei weitem übersteigen.
Der ehrlichste Satz zu dieser Lage stammt aus einer amtlichen deutschen Broschüre: Die Atomenergie in Deutschland wurde von einer bis zwei Generationen genutzt, während die Folgen der Endlagerung mehr als 33.000 zukünftige Generationen betreffen werden.
Wer diese Zahl ernst nimmt, versteht: Die Endlagersuche ist nicht ein technisch-bürokratisches Verfahren, das man beschleunigen oder bremsen kann. Sie ist eine moralische Obligation, bei der das Verschieben, Vertagen und Verdrängen schon Jahrzehnte zu lange gedauert hat - in Deutschland, in den USA, in Japan und in vielen anderen Ländern, die die Vorteile der Kernkraft genossen und die Last des Abfalls der Zukunft aufgebürdet haben.